ALLGEMEINE VERKAUFS- & LIEFERBEDINGUNGEN.
AGB
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte. Subsidiär gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fachverbandes der Maschinen und Stahlbauindustrie Österreichs“. Diese gelten dem Besteller als bekannt.
1.2 Widersprechende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, gelten nicht. Eines Widerspruches von Meier Verpackungen bedarf es nicht.
1.3 Die Abänderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform. Die Bestellung oder Abnahme der Lieferung gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Bedingungen.
2. ANGEBOT
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.2 Sämtliche Angebotsunterlagen dürfen vom Kunden ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich noch anderweitig verwendet gemacht werden.
2.3 Verträge (Aufträge) mit uns kommen grundsätzlich erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Vorausgehende Angebote und sonstige Erklärungen von uns sind stets freibleibend und gelten lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Bestellungen, welche stets unserer Annahme bedürfen. Wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall auch eine mündliche oder konkludente Vertragsannahme gelten zu lassen. Weicht unsere Auftragsbestätigung von den Bedingungen einer Bestellung ab, kommt das Rechtsgeschäft zu unseren Bedingungen zustande, es sei denn der Kunde widerspricht sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich.
2.4 Änderungen der abgeschlossenen Verträge bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
2.5 Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so gilt im Falle der Annahme des Rücktritts eine Stornogebühr von 10% der Auftragssumme als vereinbart. Diese ist auch dann zu bezahlen, wenn der Käufer den Vertrag ohne Verschulden nicht erfüllen kann. Es ist alleinige Sache des Kunden, sich über Maße, Dimensionen und Qualität der zu liefernden Produkte zu erkundigen. Wir sind in keinem Fall verpflichtet, uns über den beabsichtigten Verwendungszweck des bei uns bestellten Produktes zu erkundigen. Wir sind auch nicht verpflichtet, den Kunden vor dem geplanten Einsatz des Produktes zu warnen, selbst wenn uns dieser bekannt war.
3. PREIS
3.1 Den vereinbarten Preisen liegen die Material- und Lohnkosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugrunde. Allfällige Kostenerhöhungen gehen zu Lasten des Bestellers.
3.2 Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Werk, ausschließlich Verpackung und Verladung. Die Auslieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers und zwar auch dann, wenn Franko-Lieferung vereinbart ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, geltend die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
3.3 Sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, verstehen sich alle Preise netto in Euro ohne Umsatzsteuer, Zollabgaben, Abgaben für die Entsorgung von Verpackungen (ARA-Lizenz, DSD) usw.
3.4 Erfolgt die Fakturierung in Fremdwährung und ändert sich die Währungsparität des Euro gegenüber der Fremdwährung zwischen der Auftragserteilung und Rechnungsstellung um mehr als 3 %, so sind wir berechtigt, diese Veränderung dem Besteller voll weiterzuverrechnen.
3.5 Erfolgt die Lieferung aus einem im Bereich des Kunden liegenden Umstand zu einem späteren Zeitpunkt, sind wir berechtigt, dadurch entstehende höhere Kosten durch entsprechend höhere Preise auszugleichen. Unser Recht auf Ersatz des uns sonst entstehenden Schadens ist dadurch nicht berührt.
3.6 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistungen Rechnung zu legen. Wurden mehrere Leistungen oder Lieferungen in einem Gesamtangebot angenommen und nimmt der Kunde eine hiervon abweichende Bestellung vor, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen, wobei insbesondere Mengenrabatte oder andere Preisnachlässe wegfallen können.
3.7 Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls gegen Rückgabe der Wechsel Barzahlungen zu verlangen. Zahlungen gelten erst mit der endgültigen Einlösung der Schecks oder der Wechsel als geleistet. Alle Spesen, auch für Weitergabe und Prolongation trägt der Besteller, sie sind uns im Voraus bar zu bezahlen. Für rechtzeitige Vorlegung, Protest, Benachrichtigung und/oder zur Weiterleitung des Wechsels, der Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung.
3.8 Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
3.9 Fällige Gegenforderungen können gegen unsere Ansprüche nur dann aufgerechnet werden, wenn wir die Gegenforderung schriftlich anerkannt haben oder sie rechtskräftig gerichtlich zugesprochen worden ist. Die Abtretung von Forderungen des Bestellers gegen uns an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig. Alle Zahlungen an uns sind ohne Rücksicht auf gegenteilige Widmung zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf die jeweils älteste, fällige Forderung von uns anzurechnen.
4. ONLINE-SHOP
Für Bestellungen über unseren Online-Shop gelten zusätzlich folgenden Bedingungen.
4.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
4.2 Bestelleingangsbestätigung (1. Mail nach dem Absenden Ihrer Bestellung): Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Diese automatisch generierte Bestellbestätigung ist keine Vertragsannahme durch Meier Verpackungen GmbH, sondern dokumentiert lediglich den Bestelleingang auf elektronischem Weg.
4.3 Auftragsannahmebestätigung (2. Mail nach dem Absenden Ihrer Bestellung): Der Kaufvertrag kommt grundsätzlich erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Wir sind berechtigt, im Einzelfall auch eine mündliche oder konkludente Vertragsannahme gelten zu lassen. Weicht unsere Auftragsbestätigung von den Bedingungen einer Bestellung ab, kommt das Rechtsgeschäft zu unseren Bedingungen zustande, es sei denn der Kunde widerspricht sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich.
5. REPARATUREN / ZYLINDER / KLISCHESS / EQUIPMENT
5.1 Bei Reparaturaufträgen werden die von uns als notwendig und zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zu Tage treten, wobei es hierfür keine besondere Mitteilung an den Besteller bedarf.
5.2 Die Erstellung von Reparaturangeboten oder unsere Begutachtung auflaufende Kosten sind vom Besteller zu vergüten, auch wenn es zu keiner Auftragserteilung kommt.
5.3 Falls nicht anderweitig vereinbart, sind die für die Herstellung der Waren benötigten Werkzeuge, Zylinder, Klischees oder anderes Equipment Eigentum des Auftragnehmers, unabhängig von den anteilig berechneten Kosten. Die anteiligen Kosten werden für die Benutzung, nicht aber für den Erwerb des Equipments errechnet. Alle Zylinder und Klischees einzelner Motive werden ein Jahr lang nach dem letzten Bestelldatum gelagert. Falls wir nach dieser Zeit keine neue Bestellung zu dem jeweiligen Motiv erhalten, werden die Zylinder/Klischees/Equipment vernichtet.
6. ANGABEN
6.1 Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtangaben in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekten etc. sind nicht verbindlich. Abänderungen bleiben vorbehalten.
7. LIEFERUNG
7.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort das Werk von Meier in 8200 Albersdorf, Österreich. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW Erfüllungsort, Incoterms in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Versand und Transport erfolgen daher auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sobald die Lieferung dem Kunden am Erfüllungsort angeboten wird, geht alle Gefahr auf ihn über. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht an, gerät er in Annahmeverzug. Außerdem gilt unsere Lieferung in diesem Fall als erbracht und sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern. Daraus resultierende Lager- und sonstige Kosten sind uns umgehend vom Kunden zu ersetzen. Bei Annahmeverzug haften wird zudem nur bei grobem Verschulden für Untergang oder Verschlechterung des Kaufgegenstandes.
7.2 Bestätigte Lieferfristen sind generell unverbindlich.
7.3 Teil- oder Vorlieferungen sind zulässig.
7.4 Unvorhersehbare oder von unserem Willen unabhängige Umstände (zB höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Zulieferbetrieben etc.) verlängern die Lieferfrist ohne Anspruch des Kunden auf Vergütung oder Schadenersatz.
7.5 Bei Teillieferungen gilt jede Lieferung als selbstständige Leistung. Ist die Absendung einer versandbereiten Ware aufgrund von Umständen nicht möglich, die in der Sphäre des Kunden liegt oder ist diese vom Kunden nicht gewünscht, können wir nach eigenem Ermessen die Lagerung der Ware auf Kosten des Kunden vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Einlagerung auf den Kunden über.
7.6 Der Gefahrenübergang auf den Besteller erfolgt bei Versandbereitschaft und Bereitstellung der Lieferung zur Verladung. Der Versand erfolgt unversichert auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
7.7 Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und/oder bei Rücktritt des Bestellers vom Vertrag wird für den Fall des Lieferverzuges ausgeschlossen.
8. ZAHLUNG
8.1 Sofern keine besondere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Tagen netto ohne Abzug, jeweils ab Rechnungsdatum spesenfrei zu bezahlen. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist unser Haupt-Geschäftssitz in 6845 Hohenems, Österreich.
8.2 Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura zur Zahlung fällig.
8.3 Eingeräumte Rabatte, Boni etc. sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt.
8.4 Bei Zahlungsverzug verrechnen wir den gesetzlichen Zinssatz für Unternehmergeschäfte. Sind die von uns zu bezahlenden Bankzinsen höher, sind wir berechtigt, ersatzweise diese zu verrechnen. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahllung oder sonstigen Leistung im Verzug oder treten Umstände ein, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen lassen, so sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen sofort fällig zu stellen, von allen schwebenden Lieferverträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die von uns gesetzten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat bzw. Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit und/oder -willigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf unser Begehren weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung bzw. Leistung eine nach unserer Ansicht taugliche Sicherheit beibringt. Unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche sind im Falle unseres Rücktritts die von uns bereits erbrachten Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und vom Kunden zu bezahlen. Dies gilt auch wenn die Lieferung/Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde, sowie für von uns erbrachte Vorbereitungshandlungen. In jedem Fall steht uns auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
9.1 Jede Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, insbesondere der Saldoforderung einschließlich Nebenansprüchen wie Zinsen und Betreibungskosten unser Eigentum, auch im Falle der Weitergabe der Ware an Dritte (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung unserer Saldoforderung.
9.2 Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die verkaufte Ware unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages eigenmächtig an sich zu nehmen und zu veräußern. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware auf Verlangen des Verkäufers auszufolgen und räumt diesem das Recht ein, die Ware auch ohne Mitwirkung des Käufers an sich zu nehmen
9.3 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Betrieb seines Gewerbes weiterzuveräußern. Diese Berechtigung besteht nicht, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät oder Sorge haben muss, dass er unsere Forderungen bei Fälligkeit nicht zur Gänze fristgerecht bezahlen kann.
9.4 Die Begründung einer dinglichen Sicherheit an Vorbehaltungsware bedarf unserer Zustimmung.
9.5 Der Vorbehaltskäufer verpflichtet sich, dem Zweiterwerber den bestehenden Eigentumsvorbehalt nachweislich schriftlich mitzuteilen (weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt) ohne mit ihm seinerseits einen Eigentumsvorbehalt nachweislich schriftlich zu vereinbaren (nachgeschalteter Eigenturmvorbehalt), ohne dass dadurch das vorbehaltliche Eigentum auf den Besteller überginge.
9.6 Der Besteller tritt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit erwachsenden Forderungen im Voraus ab, wobei diese Forderungen zugleich als Forderungen von uns entstehen und verpflichtet sich, die Abtretung bei Entstehung der Forderungen in seinen Büchern zu vermerken.
9.7 Bei Be- und Verarbeitung der Ware steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zu.
9.8 Der Besteller tritt bereits jetzt die ihm aus einer Zerstörung oder Beschädigung der Vorbehaltsware erwachsenden Versicherungs- oder Schadensersatzansprüche im Voraus ab.
9.9 Bei Pfändung der in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Sache oder bei sonstiger Inanspruchnahme dieser durch Dritte hat der Besteller unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.
10. GEWÄHRLEISTUNG & HAFTUNG
10.1 Wir leisten Gewähr, dass die Ware den vereinbarten Spezifikationen entspricht. Lieferungen ab Lager erfolgen in handelsüblicher Qualität, ohne Garantie der Eignung für bestimmte Verwendungszwecke und eine bestimmte Verarbeitung. Bei Lieferung nach Normen gelten die technischen Normen des Herstellerlandes.
10.2 Für Mängel, die auf unsachgemäße Lagerung, Verwahrung Verwendung oder Transport zurückzuführen sind, leisten wir keine Gewähr. Werden solche Mängel behauptet, hat der Kunde die/den sachgemäße(n) Lagerung, Verwahrung, Verwendung oder Transport zu beweisen.
10.3 Für Angaben über Produkte und Produkteigenschaften in Katalogen, Werbeschreiben, Prospekten, Anzeigen, Preislisten etc. leisten wir keine Gewähr.
10.4 Der Kunde hat die Ware bei Übernahme sorgfältig zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 5 Werktagen schriftlich unter Übersendung eines Musters der beanstandeten Ware und sonstiger Nachweise (z.B. Foto) zu rügen, widrigenfalls sind jegliche Ansprüche des Kunden, auch solche aus Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen. Der Kunde hat die von ihm behaupteten Mängel am Tag der Übernahme der Vertragsware auf den Übernahmepapieren schriftlich zu dokumentieren und Meier eine Ausfertigung auszuhändigen. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Besichtigung der Ware durch uns und einen von uns oder einem Dritten (z.B. unser Versicherer) namhaft gemachten Gutachter zu ermöglichen und zu dulden. Wird ein Mangel fristgerecht gerügt und wird er - sofern von uns verlangt - von einem Gutachter besichtigt und als Mangel bestätigt, werden wir den Mangel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch beheben, die mangelhafte Ware gegen Gutschrift des Kaufpreises zurücknehmen oder Preisminderung gewähren. Andere und weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
10.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt, sobald die Ware dem Kunden am Erfüllungsort angeboten wird.
10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs- oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, Zahlungen zurückzuhalten.
10.7 Eine Schadenshaftung von uns ist bei leichter und schlichter, grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, haften wir nicht. Darüber hinaus ist unsere Haftung der Höhe nach mit dem Betrag von € 2 Mio. beschränkt.
10.8 Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat auch durch die Rücksendung entstehende Nebenkosten (z.B. Lagerung) zu tragen. Erfolgt die Rücksendung ohne vorherige Zustimmung, sind wir berechtigt, die Annahme der rückgesendeten Ware zu verweigern und diese auf Kosten des Kunden an diesen zurückzustellen.
11. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT, SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt materielles österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Hat der Kunde seinen Sitz in der Europäischen Union oder in einem EFTA-Staat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ergeben, insbesondere auch für Streitigkeiten in Bezug auf die gegenständlichen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, 6800 Feldkirch, Österreich, vereinbart. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union oder der EFTA, unterliegen alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ergeben, insbesondere Streitigkeiten in Bezug auf die gegenständlichen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, dem Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln). Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch. Schiedsort ist Wien. Eine Partei kann jedoch unbeschadet der Zuständigkeit des Schiedsgerichts bei einem nationalen Gericht vorläufige oder sichernde Maßnahmen beantragen und ein Gericht kann solche Maßnahmen vor oder während des Schiedsverfahrens anordnen. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, den Kunden vor jedem anderen für den Vertragspartner zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
11.2 Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben der Restvertrag und die übrigen Bedingungen unberührt. Ungültige oder undurchsetzbare Bestimmungen gelten durch Regelungen ersetzt, die vernünftige Parteien an ihrer Stelle getroffen hätten, um den wirtschaftlichen Zweck zu erreichen.
11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderung auf Lieferung der Ware an andere abzutreten.
11.4 Die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums des Kunden ist ausgeschlossen.
11.5 Unterlagen oder Informationen über uns, unsere Produkte, Vertriebspartner oder andere Kunden, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden oder von denen er sonst Kenntnis erlangt, dürfen vom Kunden an Dritte, insbesondere an unsere Konkurrenten, nur nach unserer vorheriger schriftlicher Zustimmung weitergegeben oder diesen sonst wie zugänglich gemacht werden. Dasselbe gilt für Unterlagen wie etwa Muster, Kostenvoranschläge, Werbematerialien, Preislisten oder Verträge, die dem Kunden übergeben werden oder von denen er sonst Kenntnis erlangt. Sämtliche Rechte an derartigen Unterlagen stehen uneingeschränkt nur uns zu.
11.6 Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, ist dennoch die deutsche Sprache maßgeblich.
Änderungen vorbehalten